Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der JOINERA

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der JOINERA (im Folgenden "JOINERA") und ihren Vertragspartnern (im Folgenden "Kunden") über die Vermittlung von Fachkräften und Auszubildenden aus dem Ausland abgeschlossen werden.
1.2 Abweichende Bedingungen der Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von JOINERA anerkannt wurden.
1.3 Diese AGB gelten sowohl für Unternehmer als auch für Verbraucher, sofern nicht ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien etwas anderes vereinbart wurde.

2. Vertragsgegenstand

2.1 JOINERA übernimmt die Vermittlung von ausländischen Fachkräften und Auszubildenden an Kunden, um offene Positionen bei diesen zu besetzen.
2.2 JOINERA führt eine Vorqualifizierung durch und bemüht sich stets, die am besten passenden Kandidaten für die Anforderungen des Kunden zu finden.

2.3 JOINERA unterstützt den Kunden bei der Suche nach geeigneten Bewerbern, der Durchführung des Auswahlprozesses sowie bei behördlichen Verfahren wie der Beantragung von Visa oder Arbeitserlaubnissen.

2.4 Der genaue Leistungsumfang wird im Einzelfall durch separate Vereinbarungen oder Aufträge zwischen JOINERA und dem Kunden festgelegt.

2.5 Kandidatenprofile bleiben Eigentum von JOINERA. Sie sind vertraulich zu behandeln, und bei Nichteinstellung sind die Daten unverzüglich zu löschen. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von JOINERA.

3. Pflichten von JOINERA

3.1 JOINERA verpflichtet sich, die vom Kunden in Auftrag gegebenen Vermittlungsleistungen nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen.
3.2 JOINERA wird geeignete Kandidaten auf Grundlage der Anforderungen des Kunden vorschlagen und diese vorher qualifiziert bewerten.

3.3 JOINERA haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben der vermittelten Fachkräfte, insbesondere nicht für die Qualifikationen und Referenzen der Kandidaten, die von diesen selbst bereitgestellt werden.

4. Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde verpflichtet sich, JOINERA alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die erfolgreiche Vermittlung der Fachkräfte notwendig sind.
4.2 Nach Vertragsabschluss mit dem Kandidaten ist JOINERA unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen, schriftlich darüber zu informieren. Der Kunde muss die Einzelheiten des Vertrages, insbesondere das vereinbarte Bruttogehalt, mitteilen.
4.3 Es obliegt dem Kunden, die abschließende Eignungsprüfung der Kandidaten, speziell die Überprüfung von Referenzen, Qualifikationen und Zeugnissen, vorzunehmen.

5. Vermittlungsgebühren und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Höhe der Vermittlungsgebühr richtet sich nach der zwischen dem Kunden und JOINERA gesondert vereinbarten Preisliste oder dem individuellen Angebot.
5.2 Die Vermittlungsgebühr wird in zwei Abschlägen fällig: Der erste Abschlag in Höhe von 50 % wird nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrags durch den Kandidaten oder nach einem erfolgreichen Bewerbungsgespräch fällig. Die zweite Rate in Höhe von 50 % wird nach erfolgreicher Absolvierung der ersten 90 Tage der Arbeitszeit des Kandidaten fällig.

5.3 Die Höhe der Vermittlungsgebühr wird individuell festgelegt und setzt sich aus verschiedenen Kostenpunkten von JOINERA zusammen. Die genaue Höhe wird im individuellen Angebot vereinbart.

5.4 Ein Honoraranspruch besteht auch, wenn der Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach der Vorstellung im Unternehmen des Kunden oder dessen Konzern eingestellt wird.

6. Haftung

6.1 JOINERA haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.2 JOINERA übernimmt keine Haftung für Schäden, die ein Kandidat während seiner Tätigkeit verursacht, sowie für den erfolgreichen Abschluss von Sprachprüfungen, die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder die Anerkennung von Qualifikationen in Deutschland.
6.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen.

7. Datenschutz

7.1 JOINERA verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und der vermittelten Fachkräfte gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen.
7.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten sowie die der Fachkräfte im Rahmen der Vermittlungstätigkeit von JOINERA erhoben, gespeichert und verarbeitet werden.
7.3 Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Erfüllung des Vertrags erforderlich ist oder gesetzlich vorgeschrieben wird.

8. Geheimhaltung

8.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln, soweit sie nicht allgemein bekannt oder ohne Verschulden der anderen Partei bekannt geworden sind.

9. Vertragsdauer

9.1 Die Verträge zwischen dem Kunden und JOINERA werden fallbezogen und auf Grundlage eines bestimmten Vermittlungsauftrags abgeschlossen.
9.2 Nach Erfüllung des jeweiligen Auftrags endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Weitere Verträge oder Aufträge bedürfen einer erneuten schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

10. Schriftformklausel

10.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform, und auch das Abweichen von der Schriftform muss schriftlich erfolgen.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von JOINERA, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

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